Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes haben wir eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit ein hergehender Umweltstandards veröffentlicht.
Als global agierendes Unternehmen aus der Chemiebranche setzen wir uns kontinuierlich dafür ein, hohe Standards für Qualität, sowie ethisches und umweltbewusstes Handeln zu etablieren. Die Wahrung der Menschenrechte in unserer eigenen Tätigkeit als auch entlang unserer globalen Wertschöpfungskette hat deswegen für uns einen hohen Stellenwert. Die respektvolle, sozialgerechte und sichere Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie der rücksichtsvolle Umgang mit der Umwelt ist fest im Westlake Code of Conduct verankert und bildet damit das Fundament unserer Unternehmenskultur.
Diese Grundsatzerklärung ist für uns deswegen mehr als nur eine formale Verpflichtung. Sie ist ein klares Bekenntnis zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und spiegelt unseren ganzheitlichen und systematischen Umgang mit menschenrechtlichen Risiken wider. Unsere Grundsatzerklärung ergänzt unseren internen Verhaltenskodex, unseren Lieferantenverhaltenskodex sowie unsere Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung.